Jetzt Schaden melden

Wir garantieren Ihnen eine Terminannahme innerhalb von 24 Stunden, inklusive Mobilitätsgarantie während der Reparatur. Auf Wunsch bieten wir einen Hol- und Bringservice an und schleppen Ihr Fahrzeug bei Bedarf auch ein, falls es nicht mehr fahrbereit ist.

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*¹ Ein Kaskoschaden ist ein Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die Kaskoversicherung geregelt wird. Dazu zählen Schäden, die man selbst verursacht und über die Versicherung abgerechnet werden sollen.

*² Ein Teilkaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug z. B. durch Hagel, Sturm, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall oder Brand beschädigt wurde. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse gibt es dabei in der Regel nicht. Bitte beachten Sie, dass die meisten Versicherungen beim Wildunfall einen Nachweis der Polizei o.ä. verlangen.

*³ Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat.
In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten vollständig. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

*⁴ Unter einer optischen Verbesserung versteht man alle Arbeiten, die das Aussehen Ihres Fahrzeugs aufwerten. Dazu zählen z. B. das Ausbessern von Kratzern, Teillackierungen, Felgenlackierungen oder Sonder- und Designlackierungen. Diese Arbeiten erfolgen freiwillig und werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Besprechen Sie mit unserem erfahrenen Team gerne auch Großprojekte aller Fahrzeugtypen (gerade im Oldtimerbereich greifen wir auf hervorrage Expertise zurück).

*⁵ Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er wird benötigt, um den Schaden bei der Versicherung einzureichen und die Reparaturkosten netto abzurechnen. Wir erstellen den Kostenvoranschlag fachgerecht und versicherungskonform.